:: Immobilienverkauf und Steuern ______________________________________
Je nach Marktlage kann der Verkauf einer Immobilie mehr oder weniger viel Zeit beanspruchen. Schon allein das ist ein Problem. Vermeiden Sie zusätzliche steuerliche Probleme und hohe Steuerlasten bei der Veräußerung.
Immobilienverkäufe sind steuerpflichtig, zumindest wenn die Frist zwischen Kauf oder Bau und Verkauf weniger als zehn Jahre beträgt. Besteuert wird der Unterschied zwischen Erlös und fiktiven Buchwert. Das kann durchaus hohe Werte erzeugen und teuer werden.
Verkaufen Sie mehrere Immoblien innerhalb kurzer Zeit, droht der gewerbliche Grundstückshandel. Das Finanzamt schlägt dann doppelt zu, mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer - was sich vermeiden lässt. Oder nutzen Sie dieses Konstrukt gezielt um Verluste steuerlich geltend zu machen. Wir besprechen die Risiken im Vorfeld und finden die passende Lösung.
Sie wollen an Ihre Kinder verkaufen oder verschenken. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Variante die steuerlich günstigere ist.
Bei einem bevorstehenden Immobilienverkauf oder Verkauf eines Anteils an einer Grundstücksgemeinsschaft geben wir Ihnen ein Kurzgutachten in die Hand, aus der Sie alle steuerlichen Konsequenzen ablesen können. Darauf können Sie sich dann verlassen.
Check der Finanzierungsablösung. Wie werden Vorfälligkeitsentschädigungen an Banken für vorzeitige Kreditablösungen steuerlich gewürdigt. Das oberste Finanzgericht beurteilt die Frage mal zu gunsten mal zu ungunsten des Steuerpflichtigen. Gerne überprüfen wir Ihren Fall auf Abzugspotential. [Angebot anfordern]
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