Risiko Umsatzsteuer
Die Steuer, die Sie im Tagesgeschäft am meisten berührt ist die Umsatzsteuer. Das Umsatzsteuergesetzt (UStG) ist ein komplexes Regelwerk. Fehler bei der Beurteilung von Sachverhalten können schnell sehr teuer werden.
Von uns erhalten Sie eine Analyse zu den in Ihrem Betrieb relevanten Risikoquellen. Wir erarbeiten Strategien und Konzepte zu deren Vermeidung.
Als Gewerbetreibender, Kapitalgesellschaft oder Freiberufler sind Sie verpflichtet, monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Nur in bestimmten Fällen sind quartalsweise Voranmeldungen gestattet. Ob Sie monatlich oder quartalsweise Voranmeldungen abgeben müssen sagen wir Ihnen gerne.
Im Rahmen unserer Finanzbuchführungspakete erhalten Sie selbstverständlich pünktlich die Umsatzsteuervoranmeldungen von uns.
Für verspätet abgegebene Umsatzsteuervoranmeldungen kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Durch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gewinnen Sie einen Monat mehr Zeit, die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
Ihre Vorteile:
- kein Zeitdruck zu Monatsbeginn
- Keine Verspätungszuschläge mehr
Einen entsprechenden Antrag zur Daufristverlängerung nebst der Anmeldung der Sondervorauszahlung bereiten wir Ihnen gerne auf.
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Umsatzsteuer und Existenzgründung
Die Umsatzsteuer wird die erste Steuerart sein, mit der Sie als Existenzgründer zu tun bekommen, da gleich nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit monatlich oder vierteljährlich die ersten Vorauszahlung zu leisten sind. Fehler kosten schnell viel Geld und vermindern die gerade zum Geschäftsstart wichtige Liquidität.
Beliebte Stolpersteine sind u.a.:
- Die Beurteilung von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen
- Die Beurteilung von umsatzsteuerfreien Leistungen
- Die Beurteilung der Steuerschuldnerschaft (Sie oder Ihr Kunde?)
- Die Wahl des richtigen Steuersatzes (7% oder 19%?)
- Die Verrechnung von Anzahlungen
- Der korrekte Ausweis von Umsatzsteuer
- Die korrekte Rechnungsstellung
- Die Sicherung des Vorsteuerabzugs
- Umsätze im Zusammenhang mit ausländischen Abnehmern
- Der Bezug von Leistungen von ausländischen Unternehmern
Wir geben Ihnen das notwendige Know-How für die ersten Schritte im Umgang mit der Umsatzsteuer an die Hand. Zusätzlich können Sie uns im Rahmen eines Mandates jederzeit zu Umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalten konsultieren, via eMail oder Telefon.
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Umsatzsteuer und Ausland
Deutschland ist Exportweltmeister. Der Trend geht eindeutig dahin, dass immer mehr Waren, Lieferungen und Dienstleistungen an ausländische Kunden erbracht oder aus dem Ausland von Ihnen bezogen werden.
Aber wie werden Ihre Umsätze oder Einkäufe im Ausland steuerlich behandelt?
Das Umsatzsteuerecht differenziert zwischen dem Leistungsaustausch mit EU-Ländern und dem Leistungsaustausch mit so genannten Drittländer.
Sie erhalten von uns Antworten auf folgende Fragen:
- Wann sind Umsätze an ausländische Kunden umsatzsteuerfrei?
- Welche Nachweise müssen für die Umsatzsteuerbefreiung erbracht werden?
- Wer schuldet wem, welche Umsatzsteuer?
- Wie wird ein innergemeinschaftlicher Erwerb steuerlich abgewickelt?
Wir betragen für Sie schnell und unkompliziert die Umsatzsteueridentifikationsnummer um am europäischen Waren und Dienstleistungsverkehr problemlos teilnehmen zu können.
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Umsatzsteuer und Immobilien
Mieteinnahmen sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Die Befreiung gilt jedoch nicht für die Vermietung von Parkplätzen oder Ferienwohnungen oder Hotelzimmern. Hier sind stets die Umsätze zu versteuern.
Vermieten Sie Ihre Immobilie oder Teile Ihrer Immobilie an Gewerbetreibende oder an Freiberufler, eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten und zusätzlich zu den Mieteinnahmen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie müssten dann die Umsatzsteuer dem Finanzamt abführen. Ihr Mieter kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Diese Umsatzbesteuerung gibt Ihnen als Vermieter die Möglichkeit, sich für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der umsatzbesteuerten Vermietung die Vorsteuer erstatten zu lassen. Interessant ist diese Option insbesondere bei großen Bauvorhaben oder Sanierungsarbeiten. Es gilt jedoch stets die Vor- und Nachteile individuell abzuwägen und zu prüfen, ob in Ihrem Fall auch alle Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Gerne beraten wir Sie inwieweit bei Ihnen die Option zur Umsatzsteuer auf Ihre Vermietungsumsätze sinnvoll erscheint und veranlassen hier alle notwendigen Schritte.
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