:: Unsere Leistungspakte für Freiberufler & Steuern _______________________
Sonderstatus Freiberufler: Steuerberatung für die Freien Berufe.
Bei natürlichen Personen wird unterschieden zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die per Definition kein Gewerbe betreiben und auch keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Autoren, Schriftsteller, Journalisten, Kameramänner, Architekten, Ingenieure, Übersetzer, Dolmetscher, Künstler oder auch Unternehmensberater. Zur Definition dieser Berufsgruppen äußert sich § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Allen gemein ist, dass im Mittelpunkt ihrer Arbeit die eingenen Fachkenntnisse stehen. Diese unterstreichen den freiberuflichen Status. Steuerrechtlich gesehen erzielen Freiberufler Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer.
Ferner müssen viele Freiberufler zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Bei den freien Berufen fällt wie erwähnt grundsätzlich keine Gewerbesteuer an.
Freiberufler brauchen beim Finanzamt keine Bilanz einzureichen. Eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung ist ausreichend. Hierbei werden die bezahlten Betriebseinnahmen den bezahlten Betriebsausgaben gegenübergestellt. Mittels der Einnahmen-Überschussrechnung wird also der zu versteuernde Differenzbetrag, der Gewinn ermittelt.
Haben sich Berufskollegen in einer Gesellschaft zusammengeschlossen (z.B. GbR oder Partnerschaft), wird die Höhe des Gewinns und die Zurechnung zu den einzelnen Gesellschaftern im Rahmen der Feststellungserklärungen (gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen) erfasst. Einmal festgestellte Besteuerungsgrundlagen sind bindend für die Einkommensbesteuerung der einzelnen Gesellschafter.
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Speziell für Freiberufler und Steuern bieten wir die folgenden Lösungen zur Steuerberatung an:
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Unsere Leistungspakete zur Einnahmen/Überschussrechnung und Steuern für Freie Berufe:
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Die Optimale Ergänzung: Unsere Leistungspakete zur Finanzbuchführung (FiBu)
Freiberufler sind nicht zur Buchführung verpflichtet. Eine einfach Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben ist grundsätzlich ausreichend. Dennoch sind sämtliche Belege aufzubewahren, um Ausgaben und Einnahmen nachzuweisen. Es empfielt sich aber, die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer doppelten Buchführung zu erfassen, weil so die Buchungen wesentlich übersichtlicher sind und auch verschiedene Auswertungen möglich werden. Zudem kann die Überschussrechnung dann sehr schnell und effizient aufbereitet werden. Das hilft letztlich auch die Kosten für Steuerberatung überschaubar zu halten
Sehr gerne organisieren wir auch vollständig Ihre Buchhaltung und buchen alle laufenden Geschäftsvorfälle. Steuergestaltung beginnt in der Regel bereits bei der Buchführung, so dass sich Alles-aus-einer-Hand-Lösungen vom Steuerberater hier in der Regel als ausgesprochen vorteilhaft erweisen.
Die Finanzbuchhaltung bieten wir in drei verschieden Buchführungs-Paketen an, die sich mit unseren Leistungspaketen zur Einnahmen-Überschussrechnung und Steuern für Freiberufler problemlos kombinieren und ergänzen lassen.
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