:: Leistungspakte für Personenunternehmen _________________________
Personengesellschaften, Einzelunternehmer & Steuern
Personenunternehmen - in Abgrenzung zu Freiberuflern oder einem Zusammenschluss von Freiberuflern - sind Gewerbetreibende, die entweder als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft auftreten. Zu den in Deutschland üblichen Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie Kombinationen aus verschiedener Rechtsformen wie z.B. die GmbH & Co. KG oder Ltd. & Co. KG.
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Personenunternehmen erzielen so genannte Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese werden bei dem Einzelunternehmer oder bei den einzelnen Gesellschaftern im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfasst. Die Höhe der Einkünfte und die Zurechnung zu den einzelnen Gesellschaftern wird im Rahmen der Feststellungserklärungen (gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen) ermittelt.
Einmal festgestellte Besteuerungsgrundlagen sind bindend für die Einkommensbesteuerung der einzelnen Gesellschafter.
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Das Finanzamt verlangt ferner eine Gewerbesteuererklärung sowie eine Umsatzsteuererklärung.
Prinzipiell ergibt sich bei Personenunternehmen die Buchführungspflicht, wenn sie Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind. Aus der Buchführungspflicht ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz sowie aus der Gewinn und Verlustrechnung (GuV). Er zeigt den jährlichen Erfolg Ihres Unternehmens und gibt Auskunft über die Finanz,- Ertrags- und Vermögenslage.
Der Jahresabschluss ist Grundlage für die Besteuerung.
Um schnell und zuverlässig den Jahresabschluss nebst den dazugehörigen Steuererklärunge zu erhalten, haben wir verschiedene Leistungspakete zusammengestellt. Ihr Vorteil: Sie bezahlen nur die Leistungen, die Sie auch wirklich brauchen.
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Speziell für die Personenunternehmen bieten wir die folgenden Lösungen an:
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Die Optimale Ergänzung: Unsere Leistungspakete zur Finanzbuchführung (FiBu)
Grundlage für den Jahresabschluss ist die Finanzbuchhaltung. Diese können Sie uns per Datenträger, elektronisch oder klassisch in Papierform übermitteln. Wir können Arbeitsdateien aller gängigen, DATEV-kompatiblen Buchhaltungsprogramme verarbeiten, wie etwa Produkte von Lexware oder DATEV oder Agenda.
Sehr gerne organisieren wir auch vollständig Ihre Buchhaltung und buchen alle laufenden Geschäftsvorfälle. Steuergestaltung beginnt in der Regel bereits bei der Buchführung, so dass sich Alles-aus-einer-Hand-Lösungen vom Steuerberater hier in der Regel als sehr vorteilhaft erweisen.
Die Finanzbuchhaltung bieten wir in drei verschieden Buchführungs-Paketen an, die sich mit den Leistungspaketen zu Jahresabschluss und Steuern problemlos kombinieren und ergänzen lassen.
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