:: Dauerfristverlängerung: Zeit gewinnen bei der Umsatzsteuervoranmeldung

_von Dipl.-Kfm., Stefan Dorn, Steuerberater, Berlin

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Herr Hektisch ist ziemlich stark in seinem Unternehmen eingebunden. Neben dem Alltagsgeschäft und den vielen Kundenanfragen muss er sich um die Belange der Mitarbeiter kümmern und seine Familie sieht ihn auch viel zu selten. Dazu möchte das Finanzamt jeden Monat pünktlich die Umsatzsteuervoranmeldung haben. Die Zeit ist knapp. Im bleiben nur zehn Tage Zeit, um die Buchhaltung des letzten Monats aufzubereiten, um die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht einzureichen. Der Termin ist bekanntlich immer der 10. des Folgemonats. Meistens schafft Herr Hektisch nicht, die Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich dem Finanzamt zu übersenden. Er bekommt regelmäßig Verspätungszuschläge.
Er sucht nach einer Lösung. Sein Steuerberater weißt ihn auf die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung hin


_Vorteil der Dauerfristverlängerung

Wird vom Finanzamt eine Dauerfristverlängerung eingerichtet, hat der Unternehmer einen ganzen Monat mehr Zeit, seine Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt einzureichen. Das verschafft Zeit. Auch die Zahlung verschiebt sich um einen Monat.

Beispiel:

Die Umsatzsteuervoranmeldung für den März ist bis zum 10.04. abzugeben. Ist eine Dauerfristverlängerung eingerichtet, verschiebt sich der Termin auf den 10.05.


_Einrichtung oder Antrag der Dauerfristverlängerung

Eine Dauerfristverlängerung ist stets beim Finanzamt zu beantragen. Das Finanzamt muss diesem Antrag folgen, es sei denn, dass offensichtlich der Steueranspruch gefährdet ist.

Damit dem Antrag statt gegeben wird, muss der Unternehmer eine Sondervorauszahlung leisten. Die Sondervorauszahlung entfällt, wenn die Umsatzsteuer lediglich Quartalsweise entrichtet werden muss.

_Zeitpunkt des Antrags

Der Antrag muss einmalig gestellt werden. Er ist auch in den weiteren Kalenderjahren gültig. Allerdings muss der Unternehmer, der monatlich die Umsatzsteuer anmeldet, stets zu Beginn eines Kalenderjahres die Sondervorauszahlung beim Finanzamt anmelden und bezahlen.

_Höhe der Sondervorauszahlung

Für Unternehmer, die monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, beträgt die Sondervorauszahlung 1/11 der Umsatzsteuerschuld des vergangenen Kalenderjahres.

Beispiel:

Die Firma Rastlos hat im Jahr 2015 eine Umsatzsteuerschuld von insgesamt 11.000 EUR. Als Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2016 müsste Sie 1.000 EUR (11.000 EUR/11) dem Finanzamt vorstrecken, um die Dauerfristverlängerung zu erhalten.



_Anrechnung der Sondervorauszahlung

Die Sondervorauszahlung ist nun keineswegs verloren. Sie wird mit der Umsatzsteuer des Monats Dezember verrechnet.

Beispiel:

Die Firma Rastlos hat im Dezember 2016 eine Umsatzsteuerschuld i.H.v. 1.500 EUR ermittelt. Von dieser Summe wird die Sondervorauszahlung abgezogen. Für Dezember muss daher nur noch ein Betrag i.H.v. 500 EUR dem Finanzamt überwiesen werden.

_Keine Sondervorauszahlung für quartalsweise Anmeldungen

Unternehmer, die nur quartalsweise Anmeldungen abgeben, müssen keine Sondervorauszahlungen entrichten, um in den Genuss der Dauerfristverlängerung zu kommen.

Herr Hektisch hat nun endlich eine Lösung gefunden, mehr Zeit zu gewinnen, um die Umsatzsteuervoranmeldung aufzubereiten. Er lässt sich von seinem Steuerberater in Berlin einen Antrag auf Dauerfristverlängerung aufbereiten. Für den Zeitvorteil zahlt er gerne die Sondervorauszahlung. Er bekommt sie am Jahresende wieder angerechnet.

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