:: Steuertermine 2019 Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung

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Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Steuertermine zur Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuervorauszahlung im Kalenderjahr 2019. Sie beziehen auf die monatlich (oder quartalsweise) angemeldeten Steuerarten.

Die Termine sind nicht willkürlich festgesetzt, sondern beruhen auf gesetzlichen Grundlagen. Die pünktliche Zahlung ist zwingend erforderlich. Werden die Zahlungen an das Finanzamt bzw. an die Finanzkasse nicht fristgerecht geleistet, entstehen automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1% pro angebrochenen Monat über der Fälligkeit. Wird die Umsatzsteuervoranmeldung nicht pünktlich eingereicht, entstehen Verspätungszuschläge. Bei hohen Vorauszahlungsbeträgen können somit empfindlich hohe Summen zusätzlich entstehen.

::: Steuertermine 2019 zur Umsatzsteuervorauszahlung sowie Lohnsteueranmeldung

Die aufgeführten Termine zur Umsatzsteuer und zur Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) beziehen sich auf die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung selbst, sowie auf deren Zahlungen.

Die Angaben in <Klammern> also die Schonfrist, betrifft ausschließlich den Zahlungsvorgang, nicht die Abgabe der Anmeldungen.

Die Anmeldungen sind dem Finanzamt elektronisch mittels dem Programm [Elster] zu übersenden. Verspätete Anmeldungen können die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach sich ziehen.

Bestandteil unserer Leistungspakete zur Finanzbuchführung ist stets die fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Um zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. zur Aufbereitung der Finanzbuchführung einen Monat mehr Zeit zu gewinnen, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt werden. Maßgebend ist dann der Termin des Folgemonats.

Gerne kümmern wir uns um einen solchen Antrag und leiten die notwendigen Schritte hierzu ein.


Voranmeldungszeitraum: Termin Umsatzsteuervoranmeldung Termin Lohnsteueranmeldung
Dezember 2018 10.01.2019 <14.01.2019> 10.01.2019 <14.01.2019>
Januar 2019 12.02.2019 <14.02.2019> 12.02.2019 <14.02.2019>
Februar 2019 12.03.2019 <14.02.2019> 12.03.2019 <14.02.2019>
März 2019 (I.Quartal 2019) 10.04.2019 <15.04.2019> 10.04.2019 <15.04.2019>
April 2019 11.05.2019 <13.05.2019> 11.05.2019 <13.05.2019>
Mai 2019 11.06.2019 <14.06.2019> 11.06.2019 <14.06.2019>
Juni 2019 (II.Quartal 2019) 10.07.2019 <15.07.2019> 10.07.2019 <15.07.2019>
Juli 2019 10.08.2019 <15.08.2019> 10.08.2019 <15.08.2019>
August 2019 10.09.2019 <13.09.2019> 10.09.2019 <13.09.2019>
September 2019 (III. Quartal 2019) 10.10.2019 <14.10.2019> 10.10.2019 <14.10.2019>
Oktober 2019 12.11.2019 <14.11.2019> 12.11.2019 <14.11.2019>
November 2019 10.12.2019 <13.12.2019> 10.12.2019 <13.12.2019>
Dezember 2019 (IV. Quartal 2019) 10.01.2020 <13.01.2020> 10.01.2020 <13.01.2020>
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Wichtig für Scheckzahler: Ab 01.01.2007 gelten Zahlungen via Scheckeinreichung an die Finanzkasse erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als beglichen.

Die in <Klammern> gesetzten Datumsangaben geben den letzten Tag der sogenannten Schonfrist wieder. Gehen die Steuerzahlungen bis zu diesem Tag beim Finanzamt ein, entstehen keine Säumniszuschläge. Durch gezieltes Ausnutzen der Schonfrist, kann somit zuweilen ein kleiner Liquiditätsvorteil erreicht werden.

Um Säumniszuschläge zu vermeiden bietet Ihnen die Finanzverwaltung auch die Teilnahme am Lastschriftverfahren an. Die Finanzkasse bucht dann pünktlich zu den genannten Terminen von dem angegebenen Konto ab, was nicht zwingend uneingeschränkt und in jedem Fall zu empfehlen ist.

Unsere Serviceleistung: Im Rahmen eines Mandates erhalten Sie regelmäßig von uns Terminerinnerung (Monitoring) via eMail, per Post oder wahlweise SMS über aktuell anstehende Zahlungsbeträge und -Termine.

Sind doch einmal aufgrund von versehentlichen Verspätungen Säumniszuschläge entstanden, erstellen wir Ihnen gerne einen professionellen Erlassantrag um diese Kosten zu vermeiden.

>> Termine zur Einkommensteuervorauszahlung, Körperschaftsteuervorauszahlung und Gewerbesteuervorauszahlung


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Hinweis: Wir haben alle hier aufgeführten Termine mit Sorgfalt und nach Prüfung erstellt. Die Angaben sind dennoch ohne Gewähr.

Ein Service von Stefan Dorn, Steuerberater Berlin