:: Korrespondenz, Anträge und Streitigkeiten mit dem Finanzamt ___


Im Rahmen eines Mandates oder Auftrages übernehmen wir sämtlichen Schriftwechsel mit dem Finanzamt. Wir prüfen fristgerecht alle erlassenen Steuerbescheide, stellen gegebenenfalls Änderungsanträge oder führen, sofern es notwendig, ist ein Rechtsbehelfsverfahren durch bzw. legen Einspruch ein.

Das Finanzamt erhält professionelle Schriftsätze, die erkennen lassen, dass Sie von Spezialisten vertreten werden.

Ihre Vorteile:

  • Sie gewinnen Zeit und brauchen sich nicht mehr mit lästigen Schriftverkehr aufhalten
  • Sie versäumen grundsätzlich keine Fristen, weil alle Fristen überwacht werden
  • Sie erhalten Sicherheit, weil Ihre Bescheide gründlich geprüft werden
  • Sie verschaffen sich Respekt beim Finanzamt, weil Sie von einem Steuerberater vertreten werden

Neben der allgemeinen Korrezpondenz mit dem Finanzamt treten in der Praxis Anpassungen der Vorauszahlungen und das Einlegen von Einsprüchen sehr häufig auf.

Anpassung von Vorauszahlungen

Liquiditätsfalle Vorauszahlungen - Die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und auch die Gewerbesteuer entstehen grundsätzlich erst mit Ablauf eines Kalenderjahres. Fällig werden sie erst dann, wenn sie festgesetzt wurden.

Dadurch entstehen natürlich lange Zeiträume, in denen das Finanzamt zunächst keine Steuern erhält. Um diese Zeiträume zu verkürzen werden schlicht Vorauszahlungen festgesetzt.

Die geleisteten Vorauszahlungen werden auf die entgültige Steuerschuld angerechnet, so dass nach Festsetzung der Steuer nach Abgabe der Steuererklärung der Differenzbetrag fällig, wobei es zu Steuererstattungen oder auch Nachzahlungen kommen kann.

In der Regel findet sich die Festsetzung von Vorauszahlungen im Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerbescheid des Vorjahres.

Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlungen sind die jeweiligen Werte des Vorjahres. Das Finanzamt geht also grundsätzlich davon aus, dass in den folgenden Jahren die Steuerlast ähnlich hoch sein wird.

Problematisch wird es, wenn die tatsächliche Auftragslage nicht den Prognosen basierend auf den Vorjahreszahlen entspricht, die Geschäfte also schlechter laufen, und die Vorauszahlungen so nicht mehr dem aktuellen Einkommen entsprechen.

Diese gemessen am realen Einkommen zu hohe Vorauszahlungen zu den Steuern entziehen Ihnen in diesem Fall übermäßig Liquidität.

Um diesen Liquiditätsverlust zu vermeiden empfiehlt es sich, die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und Umstände anzupassen.

Gerne bereiten wir Ihnen die entsprechenden Anträge hierfür auf und setzen uns mit dem Finanzamt auseinander. Folgende Leistungen und Lösungen erhalten Sie von uns:

  • Kontrolle der Vorauszahlungen im Rahmen der Bescheidprüfung
  • Auswertung der Zahlen und Ergebnisse des laufenden Jahres
  • Prognose und Hochrechnung der erwartenden Steuerbelastung
  • Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen bemi Finanzamt
  • Durchsetzung des Antrages

Im Übrigen: Die Termine zu den Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer und Gewerbsteuer erfahren Sie [hier].

Einspruch und Rechtsbehelf

Risiko Steuerbescheid - Die Praxis zeigt, dass eine Vielzahl von Steuerbescheiden falsch und rechtswidrig ist.

Wissen Sie ganz genau, ob nicht auch in Ihrem Bescheid Fehler vorhanden sind? Die Fehler sind oft versteckt und deren Auswirkungen nur schwer erkennbar.

Werden Fehler im Steuerbescheid entdeckt oder vermuten Sie einen fehlerbehafteten Steuerbscheid, gibt es die Möglichkeit, den Steuerfall nochmals vollständig überprüfen zu lassen.

Diese Überprüfung bzw. die Aufforderung an das Finanzamt nochmals den Fall aufzunehmen, wird auch als außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren oder Einspruch bezeichnet.

Fehler in Steuerbescheiden entstehen u.a. wenn das Finanzamt:

  • Gesetze nicht richtig anwendet
  • Sachverhalte falsch interpretiert
  • Zahlen und Erläuterungen übersieht
  • die von der Finanzverwaltung auferlegten Richtlinien missachtet
  • die BFH-Rechtsprechung nicht kennt oder gar ignoriert

Dagegen gilt es sich zu wehren.

Wichtig: Die Frist zur Einlegung eines Einspruches beträgt einen Monat nach dem Ihnen der Steuerbescheid zugegangen ist. Wird diese Frist überschritten, ist der Steuerbescheid bestandskräftig und im vollen Umfang gültig.

Um einen Einspruch zu begründen und eine Korrektur bzw. Änderung der Steuerfestsetzung zu erreichen, bedarf es guter Argumente und harter Fakten.

Im Rahmen eines Mandates übernehmen wir die gesamte Einspruchsführung und setzen Ihr Recht durch mit folgenden Leistungen und Lösungen:

  • Detaillierte Bescheidprüfung und finden aller Fehler
  • Überwachung der Einspruchsfrist
  • keine Fristversäumungen
    gezielt Einspruch einlegen
  • Beurteilung von Erfolgsaussichten
  • Überzeugende Argumente liefern
  • Urteile analysieren, Kommentierungen auswerten
  • professionelle Begründungen ausarbeiten
  • ggf. Antrag auf Ruhen des Verfahrens