:: Immoblienbesitz und Steuern - wenn die Vermietung steht ________________
Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Sie haben aber auch Ausgaben. Steuerlich liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Gerne ermittlen wir den steuerlichen Überschuss oder auch den Verlust mit allen Kniffen. Das erfolgt entweder im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung oder im Rahmen einer Feststellungserklärung bei Grundstücksgemeinschaften.
Probleme treten häufig auf bei: Vermietung an nahe Angehörige (z.B. Kinder, Eltern, Partner) oder verbillgter Vermietung. Das Finanzamt kürzt dann gern die Ausgaben (Werbungskostenabzug), was sich vermeiden lässt.
Der Anerkennung von Verlusten Einkunftserzielungsabsicht
Das Finanzamt streicht gern Verluste, die Sie über Jahre hinweg erzielt haben. Verluste sind schon ärgerlich, fällt dann noch der Steuerbonus weg, ist das noch ärgerlicher. Wir besprechen Strategien, die dem entgegenwirken.
Der Umsatzsteueroption und Vorsteuerabzug
Wenn Sie an Gewerbemieter vermieten, können Sie auf die Umsatzsteuerpflicht Ihrer Mieteinnahmen optieren. Ihr Vorteil: der Vorsteuerabzug. Sichern Sie sich Ihren kompletten Anspruch auf die Vorsteuerbeträge.
Ermittlung von Sonderwerbungskosten bei Grundstücksgemeinschaften
Sonderwerbungskosten entstehen Ihnen zusätzlich im Rahmen Ihrer Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft (z.B. GbR, KG-Anteile). Nehmen Sie diesen kleinen Steuerbonus mit. [Angebot anfordern]