:: Betriebsausgaben & Bewirtung & Geschenke im Steuerrecht ________
Betriebsausgaben sind Aufwendungen bzw. Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler stehen. Diese können im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung von den Betriebseinnahmen (z.B. Umsätze, Honorare, Vergütungen) abgezogen werden. Sie mindern das zu versteuernde Ergebnis.
Es gilt der Grundsatz, dass all das steuerlich abgezogen werden kann, was im Zusammenhang mit den Betriebseinnahmen steht.
Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, die explizit im Einkommensteuergesetz festgeschrieben wurden.
>> nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
>> beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und das Geschäft. Das hat auch das Finanzamt erkannt und lässt den Betriebsausgabenabzug für Geschenke in engen Grenzen zu. >> Abzugsmöglichkeiten von Geschenken im Steuerrecht
Hin und wieder lädt man Geschäftsfreunde zum Essen ein. Die Aufwendungen hierfür können steuerlich geltend gemacht werden. Leider jedoch nur im begrenzten Rahmen. >> Abzugsmöglichkeiten von Bewirtungsaufwendungen im Steuerrecht
Stefan Dorn,
Steuerberater, Berlin