:: Erbschaft/Schenkung IST-Analyse ________________________________________

Während bei einer Erbschaft die steuerliche Behandlung des Erbes weitestgehend festgelegt und wenig zu beeinflussen ist, ergeben sich bei einer Schenkung zu Lebzeiten wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten, da Vermögen auf verschiedene Weise transferiert werden kann – in bar etwa, als Immobilien oder als Betriebsvermögen. Auch Kombinationen sind denkbar, wie etwa Schenkung und Verkauf.

Ihr Ziel ist es, im Erbfall und bei der Schenkung von größeren Vermögen möglichst viel Steuern zu sparen. Egal ob Sie lediglich einen Teil Ihres Vermögens übertragen wollen oder im Rahmen der Nachfolgeplanung das gesamte Vermögen im Blick haben.

Wir analysieren die Optionen, die sich Ihnen bieten und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten auf, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Die Ergebnisse erhalten Sie in einem anschaulichen und verständlichen Kurzgutachten.

Ihre Vorteile:

  • Übersichtliche Darstellung Ihrer Vermögensverhältnisse
  • Anschaulicher Überblick über die steuerliche Belastung bei Schenkung oder Erbschaft
  • Bewertung der Handlungsalternativen


Kurz informiert

:: Steuerfreibeträge

Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen unter Lebenden gilt. Wichtig: Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Der Freibetrag beträgt für den steuerfreien Erwerb:
  • Ehegatten 500.000 Euro
  • Eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR
  • Kinder 400.000 Euro
  • Enkel 200.000 EUR
  • Eltern und Großeltern im Erbfall 100.000 EUR
  • Geschwister, Nichten, Eltern bei Schenkung 20.000 EUR
  • übrige Personen der Steuerklasse III 20.000 EUR

Zusätzlich wird dem überlebenden Ehegatten ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro gewährt

:: Steuerklassen

Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser (Schenker) und dem Erben (Beschenkten) werden drei Steuerklassen unterschieden:

Steuerklasse I : Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, Enkel und (bei Erbschaft) Eltern, eingetragene Lebenspartner

Steuerklasse II : Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und (bei Schenkung) Eltern

Steuerklasse III : alle übrigen Personen (z.B. Lebensgefährten, Freunde)

:: Steuersatz

Steuerpflichtiger Erwerb in EUR
Steuersatz in der Steuerklasse
I
II
III
bis 75.000
7
15
30
bis 300.000
11
20
30
bis 600.000
15
25
30
bis 6.000.000
19
30
30
bis 13.000.000
23
35
50
bis 26.000.000
27
40
50
über 26.000.000
30
43
50
Weitere Leistungen zum Thema Schenken und Erben:

>> Gestaltungsberatung: Vermeidung von Steuern

>> Erbschaftsteuererklärung: Erstellen der Erklärungen
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