:: Verträge zwischen Familienmitgliedern im Steuerrecht

_von Dipl.-Kfm., Stefan Dorn, Steuerberater, Berlin

Beliebt ist oftmals die Vertragsgestaltung unter Verwandten, den so genannten nahen Angehörigen. Ziel bei solchen Verträgen ist es oftmals Einkünfte und Erträge steuerlich zu verlagern damit innerhalb der Familie die Steuerbelastung minimiert werden kann. Aber haben solche Verträge auch steuerrechtlich Bestand?

Grundsätzlich gilt, dass auch Verträge zwischen Ehepartner, Eltern und Kindern oder unter Geschwistern steuerlich anerkannt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Augen des Finanzamtes sind hierbei besonders wachsam und die Maßstäbe an die Vertragsgestaltung und die Durchführung des Vertrages sind besonders hoch gesetzt. Klassische Fälle von derartigen Verträgen sind:

Grundvoraussetzung

Zur Anerkennung des Vertrages gegenüber dem Finanzamt müssen der Vertrag und die daraufhin vorgenommenen Aktionen klar und ernsthaft gewollt sein.

Der Vertrag muss auch zivilrechtlich wirksam sein. Inhaltlich muss er so gestaltet sein, dass er einem Fremdvergleich standhält, das heisst, dass der Vertragschluss so auch unter Fremden erfolgen könnte. Dieser Fremdvergleich ist letztlich ein großes Indiz dafür, dass der Vertrag nicht nur zum Schein eingegangen wird.

Eine Schriftform ist grundsätzlich nicht erforderlich, soweit auch zivilrechtlich keine Schriftform verlangt wird. Es ist jedoch ratsam Verträge zwischen nahen Angehörigen immer schriftlich zu fixieren.

Tatsächliche Durchführung entscheidend

Damit die steuerliche Anerkennung gewährleistet bleibt, muss der Vertrag auch tatsächlich so durchgeführt werden, wie es vereinbart wurde. Es müssen also Geldbeträge zu den vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkten fließen ferner muss die Gegenleistung in der Form erbracht werden, wie sie vertraglich vereinbart wurden ist. Ebenso sind vertragliche Nebenbestimmungen zu beachten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht der steuerlichen Anerkennung der Verträge mit den verbundenen Vorteilen nichts im Wege.

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