:: Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

_von Dipl.-Kfm., Stefan Dorn, Steuerberater, Berlin

Bei einem Darlehensvertrag unter nahen Angehörigen erhält ein Familienmitglied Geldmittel vom anderen Familienmitglied geliehen. In der Regel werden Zinsen vereinbart.

Steuerlich interessant wird dieser Vertragsschluss, wenn der Darlehensnehmer mit den Geldmitteln Vermögen erwirbt (z.B. eine Eigentumswohnung) um hieraus Einnahmen zu erzielen. Die Schuldzinsen mindern die zu versteuernden Einnahmen. Der Schuldzinsenabzug bei einem Vertrag unter nahen Angehörigen wird jedoch nur dann anerkannt, wenn ein steuerlich wirksamer Vertrag vorliegt.

Beispiel

Vater Manfred leiht seinem Sohn Kai 100.000 EUR. Kai kauft sich damit eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Jährlich erzielt er Mieteinnahmen i.H.v. 8.000 EUR. Vater Manfred erhält 6% Zinsen p.a. (6.000 EUR). Diese Zinsen kann Kai nur von den Mieteinnahmen abziehen, wenn ein steuerlich gültiger Vertrag unter nahen Angehörigen vorliegt.

_Voraussetzungen für einen steuerlich wirksamen Darlehensvertrag

Die Hingabe von Kapital in Form eines Kredites bzw. Darlehens unter Familienmitgliedern muss letztlich so gestaltet sein, wie eine Kreditnahme unter Fremden Dritten üblich ist.

Insbesondere ist dabei auf folgende Punkte zu achten:

  • Festhalten der Laufzeit sowie über die Tilgung und die Art der Rückzahlung,
  • Pünktliche Entrichtung der Zinsen zum Fälligkeitszeitpunkt und
  • Ausreichende Besicherung des Rückzahlungsanspruches.

Besonderes Augenmerk wird bei Darlehensverträgen i.d.R. auf die Absicherung des Rückzahlungsanspruches gelegt.

Sind die Punkte oder einer der Punkte nicht erfüllt, führt das letztlich dazu, dass die Zinsaufwendungen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben vom Finanzamt anerkannt werden.

Das Darlehen kann sogar derart umgedeutet werden, dass statt eines Kredit- bzw. Darlehensvertrags eine verdeckte Schenkung vorliegt. Insbesondere wenn es sich um sehr hohe Beträge handelt, kann dieses durchaus Schenkungsteuer auslösen.

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