:: Der Neue Investitionsabzugsbetrag _________




_von Dipl.-Kfm., Stefan Dorn, Steuerberater, Berlin

  • Ansparabschreibung durch Investitionsabzugsbetrag ersetzt
  • 40% der geplanten Investitonskosten können vorweggenommen werden
  • Betriebsvermögensgrenze auf 235.000 EUR heraufgesetzt
  • Gewinn bei Überschussrechnern auf 100.000 EUR festgelegt
  • Investitionszeitraum beträgt 3 Jahre
  • Verbesserte Gewinnkompenstation
  • Verschäfung der Auflösungsregeln bei Nichtinanspruchnahme

Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung von Ansparabschreibungen geändert. Anstelle der bisherigen Regel, tritt der so genannte Investitionsabzugsbetrag.

Sinn der Ansparabschreibungen

Ansparabschreibungen sollen es insbesondere kleinen und mittelständigen Unternehmen und Freiberuflern ermöglichen, zukünftige Investitionsvorhaben in Anlagevermögen steuerlich vorweg zunehmen. Diese Vorwegnahme führt zur Stundung von Steuerbeträgen, die in Liquidität schaffen um die Investitionen zu finanzieren.

Die bisher bekannte Ansparabschreibung wird durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt.

_ Voraussetzungen

Der Investitionsabzugsbetrag kann auf alle zukünftig geplanten Investitionen in bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens beansprucht werden. Es ist dabei völlig egal, ob diese neuwertig oder gebraucht angeschafft werden.

_Anspruchsberechtigte


Anspruchsberechtigt sind grundsätzliche alle Firmen, Unternehmen und Freiberufler. Das heisst, der Investitionsabzugsbetrag gilt nicht für Arbeitnehmer oder Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.

Der Investitionsabzugsbetrag ist rechtsformunabhängig. Es können ihn also Einzelpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften beanspruchen.

_ Betriebsgrößenmerkmal entscheidend



A. Bilanzierende Unternehmen

Da der Investitionsabzugsbetrag ausschließlich kleinere und mittlere Unternehmen fördern soll, ist seine Einstellung an bestimmte Betriebsgrößenmerkmale geknüpft.

Ausschlaggebend ist das Betriebsvermögen (Aktiv ./. Passiva), also das Eigenkapital. Um den Investitionsabzugsbetrag bilden zu können darf das Eigenkapital nicht mehr als 235.000 EUR betragen. Entscheidend ist das Betriebsvermögen zum Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet werden soll, und zwar vor Bildung des Betrages.

B. Freiberufler

Da Freiberufler in der Regel keine Bilanz aufstellen, wird das Größenmerkmal anhand der Einnahmen-Überschussrechnung bestimmt. Ist der in der Überschussrechnung ermittelte Gewinn kleiner als 100.000 EUR, kann der Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. Entscheidend ist der Gewinn im Jahr der beabsichtigten Bildung des Investitionsabzugsbetrages. Die aufwandswirksame Bildung bleibt beim Größenmerkmal unberücksichtigt.

_ Höhe des Betrages

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt höchstens 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) des Wirtschaftsgutes.

_ Investitionszeitraum

Anders als bei der bisherigen Ansparabschreibung wird der maßgebliche Zeitraum, in dem die Investition durchgeführt werden muss von zwei auf drei Jahre ausgedehnt.
Die Ansparabschreibung für Existenzgründer entfällt komplett mit allen bisherigen Vergünstigungen.

_Wirtschaftsgut muss ausschließlich oder fastausschließlich betrieblich genutzt werden

Das Wirtschaftsgut, für den der Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist, muss nach seiner Anschaffung nahezu vollständig auch betrieblich genutzt werden. Es muss also die betriebliche Nutzung zu 90% erfüllen. Es muss mindestens ein Wirtschaftsjahr im Betriebsvermögen verweilen.

_ Summe der Investitionsabzugsbeträge

Die Summe aller gebildeten Investitionsabzugsbeträge darf nicht höher als 200.000 EUR betragen. Damit wurde die Grenze bei der bisher geltenden Ansparabschreibung erheblich heraufgesetzt.

_ Auflösung des Investitionsbetrages nach Anschaffung

Ist die geplante Investition erfolgt, für die der Investitionsbetrag gebildet wurde, ist diese im Investitionsjahr vollständig Gewinn erhöhend aufzulösen.

Um diese Gewinnerhöhung zu neutralisieren, können die tatsächlichen Anschaffungskosten um bis zu 40% Gewinn mindernd gekürzt werden. Es verbleibt dann jedoch auch ein geringeres Abschreibungspotential. Diese Kürzung ist bei bilanzierenden Unternehmen ausserhalb der Handelsbilanz vorzunehmen.

Wichtig: Die gewinnwirksame Kürzung der Anschaffungskosten ist jedoch auf die Höhe des gebildeten Investitionsabzugsbetrages begrenzt.

Fällt ein Wirtschaftsgut nach Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Wertebereich des neuen Sammelpostens für Geringwertige Wirtschaftsgüter, ist das Wirtschaftsgut in den Sammelposten für GWGs aufzunehmen.



_Auflösung des Investitionsabzugsbetrages bei Nichtinvestition

Wird die geplante Investition innerhalb des 3-Jahresszeitraum nicht durchgeführt, so muss der Investitionsabzugsbetrages rückwirkend in dem Jahr aufgelöst werden, in dem er gebildet worden ist. Im Gegensatz zur alten Regel wird die Auflösung nicht verzinst. Vielmehr ergibt sich eine Verzinsung der im Bildungsjahr durch die Bildung des Investitionsabzugsbetrages gesparte Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung. So kann zukünftig also keine Gewinnverlagerung in Zeiträume mit niedriger Steuerbelastung erfolgen. Der Progressionseffekt entfällt somit vollständig.

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