:: Einteilung von Unternehmen und Freien Berufen in Größenklassen


Insbesondere um den zeitlichen Abstand von Betriebsprüfungen festzulegen, teilt das Finanzamt bzw. die Finanzverwaltung Unternehmen und Freiberufler in bestimmte Größenklassen ein.

Die Einteilung erfolgt nach wirtschaftlichen Größen. Ausschlaggebend sind der Umsatz bzw. die Einnahmen und der steuerliche Gewinn. Wird ein Unternehmen oder die Tätigkeit als Freiberufler als Großbetrieb eingestuft, ist eine regelmäßig stattfindende Betriebsprüfung äußerst wahrscheinlich. Bei Klein- und Kleinstunternehmen findet dagegen nur selten eine Betriebsprüfung statt. Der Grundsatz gilt letztlich nur, sofern nicht das Finanzamt Unregelmäßigkeiten vermutet.

Im Folgenden haben wir Ihnen die derzeit aktuellen Größeneinteilungen der Finanzverwaltung aufgeführt. Weitere Informationen zur Betriebsprüfung erfahren Sie hier.

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Art des Unternehmens Größenmerkmal Großbertrieb (G) Mittelbetrieb (M) Kein- und Kleinstbetrieb (K)
EUR
EUR
EUR
Handelsbetrieb
Umsatz oder:
> 7.300.000
> 900.000
> 170.000
steuerlicher Gewinn:
> 280.000
> 56.000
> 36.000
Fertigungsbetrieb
Umsatz oder:
> 4.300.000
> 510.000
> 170.000
steuerlicher Gewinn:
> 250.000
> 56.000
> 36.000
Freier Beruf
Umsatz oder:
> 4.700.000
> 830.000
> 170.000
steuerlicher Gewinn:
> 580.000
> 130.000
> 36.000
Andere Leistungsbetrieb
Umsatz oder:
> 5.600.000
> 760.000
> 170.000
steuerlicher Gewinn:
> 330.000
> 63.000
> 36.000

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Interessant ist, dass auch private Steuerbürger, die weder ein Unternehmen betreiben noch einen freien Beruf ausüben als "Großbetrieb" eingestuft werden können. Das ist der Fall, wenn die Summe der Einnahmen aus Arbeitnehmertätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder Sonstige Einnahmen größer als EUR 500.000 ausfällt.

Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen deren Einnahmen mehr als EUR 6.000.000 betragen oder Verlustzuweisungsgesellschaften werden ebenso wie ein Großbetrieb eingestuft. Stetige und regelmäßige Prüfungen sind dann sehr wahrscheinlich.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nimmt im Schreiben vom 21.09.2006 zum Prüfungsturnuns ab dem 01.01.2007 Stellung.

In den vergangenen Jahren wurden durch Betriebsprüfungen erhebliche Mehrsteuerbeträge erzielt. In Spitzenzeiten waren es gut 14 Milliarden Euro. Hier können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen.
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