:: Die Steuerberaterkammer und ihre Aufgaben _________________
Die Steuerberaterkammer ist das Aufsichtsorgan für die in Deutschland tätigen Steuerberater.
Die Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, die in einem Oberfinanzbezirk ihre berufliche Niederlassung haben, bilden eine Steuerberaterkammer. Diese führt die Bezeichnung "Steuerberaterkammer". Die Steuerberaterkammer hat ihren Sitz im Bezirk der Oberfinanzdirektion. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Es gibt regional vertretene Steuerberaterkammern sowie eine Bundessteuerberaterkammer.
Mitglieder in den Kammern sind die Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und Steuerbevollmächtigte.
Welcher Steuerberater in welcher Kammer Mitglied ist, richtet sich nach der jeweiligen beruflichen Niederlassung. Beispielsweise sind die Steuerberater, die ihre Niederlassung in Berlin begründet haben, Mitglied der Kammer für Steuerberater in Berlin. Die Steuerberaterkammer hat ihren Sitz im Bezirk der Oberfinanzdirektion. Die Steuerberaterkammer in Berlin sitzt nicht in Prenzlauer Berg sondern in Wilmersdorf/Charlottenburg. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Werden Oberfinanzdirektionen aufgelöst oder zusammengelegt, bleiben die bisher gebildeten Kammern bestehen.
Die Anschrift der Berliner Steuerberater Kammer lautet: Meierottostraße 7,10719 Berlin
Die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde führt die Aufsicht über die Steuerberaterkammern, die den Sitz im Lande haben. Das Bundesministerium der Finanzen führt die Aufsicht über die Bundessteuerberaterkammer. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet, insbesondere die den Steuerberaterkammern übertragenen Aufgaben erfüllt werden. Die Aufsichtsbehörden können die hierzu erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen treffen.
Die Aufgaben der Steuerberaterkammern sind im §76 StBerG geregelt und normiert.
Hieraus geht hervor, dass die Kammern die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren haben und die Erfüllung der beruflichen Pflichten von Steuerberatern überwachen.
Diese allgemeinen Aufgaben spiegeln sich detailliert wie folgt wieder:
- Bestellung und Widerruf der Bestellung von Steuerberatern
- Anerkennung und Widerruf von Steuerberatungsgesellschaften
- Führung eines Berufsregisters
- Öffentlichkeitsarbeit im Namen der Mitglieder
- Beratung von Mitgliedern insbesondere hinsichtlich von Berufspflichten eines Steuerberaters
- Vermittlung in Streitigkeiten zwischen Steuerberatern
- Vermittlung in Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und deren Mandanten
- Abwehr von unerlaubten Hilfsleistungen in Steuersachen
- Aus- und Fortbildung von Mitarbeiten
- Verantwortlichkeit für die Ausbildung zu Steuerfachangestellten und Steuerfachwirten
- die Bestellung allgemeiner Praxisvertreter, Praxistreuhänder und Praxisabwickler sowie Hilfeleistung bei Praxisübertragungen z.B. im Todesfall.