:: Stellungnahme zur Beantragung des Gründerzuschusses _____________
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Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Beantragung des Gründerzuschusses
Gründern, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Geschäftsidee realisieren möchten, stellt die Bundesagentur für Arbeit mögliche Fördermittel in Aussicht. Die bisherigen Förderinstrumente "Ich-AG" und "Überbrückungsgeld" wurden dabei Anfang August 2006 durch den sogenannten Gründungszuschuss abgelöst.
Um diesen Gründerzuschuss oder andere mögliche Fördermittel zu bekommen, benötigen Sie einen gut strukturierten und plausiblen Businessplan und eine sogenannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, die Ihnen diesen Plan und Ihr Konzept als tragfähig bescheinigt.
Beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit Fördermittel, gibt Ihnen der Bearbeiter u.a. auch Merkblätter zu den "Anforderungen der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle" und das Formblatt, auf dem eine abschließende Beurteilung der fachkundigen Stelle erfolgen muss (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III). Ohne diese werden keine Zuschüsse gewährt.
Steuerberater werden als fachkundige Stelle anerkannt.
Wir können Ihnen deshalb folgendes Leistungspaket anbieten: Überprüfung des Businessplans auf Tragfähigkeit mit abschließender Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
Offenes Gespräch statt Prüfungsatmosphäre:
Wir geben Ihnen ein fundiertes Feedback, das Ihre Erfolgschancen steigert und möglicherweise teure Fehler verhindert.
Wir beurteilen dabei die zur Stellungnahme notwendigen Fragen:
- Sind die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen gegeben?
- Sind die fachlichen, kaufmännischen und branchenspezifischen Qualifikationen gegeben?
- Scheint das Angebot auf einen bestimmten zeitlichen Horizont konkurrenzfähig?
- Sind die Umsatzerwartungen realistisch und plausibel dargelegt (Umsatzplanung)?
- Sind die erwarteten Gewinne realistisch und plausibel dargelegt (Rentabilitätsplanung)?
- Sind Kapitalbedarf und Finanzierung realistisch und plausibel dargelegt (Finanzierungsplanung)?
- Bietet das neue Unternehmen eine ausreichende Lebensgrundlage?
- Ist der Aufbau einer tragfähigen Existenz in absehbarer Zeit insgesamt möglich?
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Basis für unsere Arbeit, um Ihnen schnell und unkompliziert die Stellungnahme der fachkundigen Stelle anfertigen zu können, ist Ihr Businessplan und die uns zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Kalkulierbare Kosten: Unser Preis: 89,00 EUR (inkl. USt.) komplett. Rufen Sie uns einfach an:
>>> freecall 0800.50.44.44.57
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FAQs: |
:: Was ist ein Businessplan?
Ein Businessplan ist die schriftliche Vorstellung eines Unternehmenskonzepts. Er enthält unter anderem die Beschreibung der Zwecke und des konkreten Nutzens eines Unternehmens oder einer Geschäftsidee, die Analyse der Wettbewerbssituation, die Vorgabe von Zielen und die Mittel, wie diese Ziele erreicht werden sollen sowie Vorschauen zur Umsatzentwicklung, Rentabilität. Ferner müssen der Kapitalbedarf und dessen Finanzierung dargestellt werden.
:: Welche Unterlagen werden noch benötigt?
Neben dem Businessplan wird zur Stellungnahme:
- Lebenslauf
- evtl. notwenige Erlaubnis zur Berufsausübung
- Falls notwenig: Konzessionen und Lizenzen
- Formblatt der Agentur für Arbeit für die fachkundige Stelle
:: Was passiert wenn Zweifel an der Tragfähigkeit auftreten?
Treten berechtigte Zweifel auf oder fehlen Nachweise oder erscheinen Sachverhalte nicht plausibel, setzen wir uns natürlich umgehend mit Ihnen in Verbindung und geben Ihnen Gelegenheit Korrekturen vorzunehmen oder die Informationen nachzureichen.
:: Wie lange dauert die Überprüfung?
Liegen alle Unterlagen vor, können Sie innerhalb von max. zwei Werktagen mit der entsprechenden Stellungnahme rechnen.
:: Muss man persönlich die Unterlagen abgeben und abholen?
Nein. Bewährt hat sich auch der Postweg oder die Kommunikation via Email. Es muss einzig sichergestellt sein, dass der Businessplan den Sie uns vorlegen, derselbe ist, den auch die Stelle erhält, bei der die Förderung beantragt wird.
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