:: Zuständiges Finanzamt - welches Finanzamt ist zuständig? ____________

_von Dipl.-Kfm., Stefan Dorn, Steuerberater, Berlin

In Deutschland gibt es zahlreiche Finanzämter. Fast jede größere Kommune oder Gemeinde hat ein eigenständiges Finanzamt oder zumindest eine Aussenstelle. Wer ist nun aber für die Vielzahl der Steuerarten und Steuererklärungen eigentlich zuständig?

Im Folgenenden sind einige Grundsätze der Zuständigkeit bei den verschiedenen Steuerarten aufgeführt, so dass man das zuständige Finanzamt schnell finden kann.

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Zuständiges Finanzamt bei der Einkommensteuer

Für die Festsetzung der Einkommensteuer ist stets das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt).

Beachtenswert ist die sogenannte Großstadtregel. In größeren Städten, wie beispielsweise in Berlin, ist es oftmals so, dass es mehrere Finanzämter vorhanden sind. Hat ein Steuerpflichtiger beispielsweise eine eigene Firma oder ist selbständig freiberuflich tätig, ist grundsätzlich das Finanzamt für seine Einkommensteuern zuständig, in dessen Bezirk sich sein Firmensitz befindet bzw. der Ort der Geschäftsleitung liegt oder von dessen Bezirk aus die Berufstätigkeit als Freiberufler vorwiegend ausgeübt wird.

Beispiel: Herr Fritz ist Architekt. Er wohnt in Berlin-Prenzlauer Berg. Seine Praxis hat er jedoch in Berlin-Mitte. Für seine Steuerklärungen (Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung) wie auch für seine Umsatzsteuervoranmeldungen kommt als zuständiges Finanzamt das Finanzamt Berlin-Mitte/Tiergarten in Frage.


Zuständigkeit bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung


Bei einem gewerblichen Betrieb mit Geschäftsleitung in Deutschland, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit gilt gleiches, d.h. dass sich das Finanzamt darum kümmern wird, von dessen Bezirk aus die Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt.  Bei eine Beteiligung von mehreren Personen an anderen Einkünften als Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit, die sogenannten Vermögensverwaltungsgesellschaften, übernimmt das Finanzamt die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, von dessen Bezirk die Verwaltung dieser Einkünfte ausgeht.

Zuständiges Finanzamt bei der Körperschaftsteuer

Für die Festsetzung der Körperschaftsteuer ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk die Geschäftsleitung der Körperschaft liegt. Unter Körperschaft ist beispielsweise eine GmbH, eine Aktiengesellschaft (AG) aber auch ein Verein zu verstehen.

Zuständiges Finanzamt bei der Umsatzsteuer

Für die Umsatzsteuer und damit auch für die Umsatzsteuevoranmeldungen jedoch mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen in Deutschland ganz oder vorwiegend betreibt.


Was ist eine Zuständigkeitsvereinbarung

Zuweilen kommt es vor, dass für verschiedene Steuerarten mehrere Finanzämter zuständig sein können. Um hier die Zuständigkeit auf ein einziges Finanzamt zu vereinen, kann mit dem Steuerpflichtigen eine sogenannte Zuständigkeitsvereinbarung getroffen werden.

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Hier finden Sie eine hilfreiche Seite zur Prüfung der Zuständigkeit: >> Offizielle Seite des BZSt

Kommunikation mit dem Finanzamt: >> Anschriften der Berliner Finanzämter

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