:: Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wird fällig

_von Dipl.-Kfm., Stefan Dorn, Steuerberater, Berlin

  • ab 01.01.2009 einheitliche Abgeltungsteuer i.H.v. 25%
  • Gleichstellung von Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen
  • Wegfall des bisherigen Halbeinkünfteverfahrens im Privatbereich
  • Wegfall des Abzugs der tatsächlich entstandenen Werbungskosten
  • Wegfall der Spekulationsfrist für private Wertpapierveräußerungen
  • Sparerfreibetrag mit Werbungskostenpauschale bei 801 EUR bzw. 1.602 EUR bei Eheleuten

Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 ist auch die Besteuerung von Kapitalerträgen im privaten Bereich völlig neu geregelt. Hiervon sind besonders Zinsen aus Sparguthaben oder Anleihen, Dividenden aus Aktien, Gewinnausschüttung einer GmbH an Privatpersonen als Gesellschafter aber auch Fondserträge und besonders auch Spekulationsgewinn mit Aktien oder ähnlichen Wertpapieren.

_Die Höhe

Die Abgeltungsteuer beträgt insgesamt 25%
. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer.
Das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren entfällt bei Privatpersonen komplett.

_Günstigerprüfung möglich

Ist jedoch der individuelle Einkommensteuersatz geringer als die Abgeltungsteuer, hat der Steuerbürger einer Wahlrecht, die Kapitalerträge mit der Abgeltungsteuer oder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Die Option lohnt sich dann, wenn die Einkommensteuerschuld unter Einbezug der Kapitalerträge und Spekulationsgewinne aus Wertpapierveräußerungen geringer ist, als die Abgeltungsteuer und die Einkommensteuer auf die anderen steuerpflichtigen Einkünfte wie beispielsweise Arbeitnehmereinkünfte, gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte.

Halbeinkünfteverfahren entfällt

Bisher wurden Kapitalerträge aus Aktien, also Dividenden oder Gewinnausschüttungen einer GmbH an ihre Gesellschafter oder Veräußerungsgewinne (Spekulationsgewinne) mit Aktien nur zur Hälfte besteuert. Das Besteuerungsverfahren ist auch als Halbeinkünfteverfahren bekannt. Diese Halbeinkünfteverfahren entfällt ab 01.01.2009 ersatzlos, sofern die Erträge bei Privatpersonen anfallen.

Wertpapierveräußerungen stets steuerpflichtig

Steuerbürger, die bisher privat Aktien gekauft und verkauft haben, musste bisher die entstandenen Gewinne oder Verluste nur besteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum von weniger als einem Jahr lag (Spekulationsfrist). Veräußerungen ausserhalb der Jahresfrist waren steuerfrei. Das ändert sich ab 01.01.2009. Die Jahresfrist entfällt komplett, so dass Aktiengewinne ab sofort stets zu versteuern sind. Es gilt hierbei die pauschale Abgeltungsteuer i.H.v. 25%.

Für Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 erworben werden, gilt jedoch noch die einjährige Spekulationsfrist, so dass ein Gewinn nur steuerpflichtig ist, wenn das Wertpapier in 2009 veräußert wird.

Sparerfreibetrag

Die Abgeltungsteuer greift nur, wenn der Sparerfreibetrag i.H.v. 750 EUR überschritten wird. Bei verheirateten Steuerbürgern verdoppelt sich der Betrag auf jährlich 1.500 EUR freigestellte Kapitalerträge.

Werbungskostenabzug entfällt

Werbungskosten sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit den erzielten Kapitalerträgen, z.B. Depotgebühren, Schuldzinsen oder ähnliches. Diese Ausgaben, im dürfen nicht in der tatsächlichen Höhe abgezogen werden. Es gibt dafür einen einheitlichen Pauschalbetrag i.H.v. 51 EUR bzw. 102 EUR für Verheiratete. Diese Werbungskostenpauschale gilt unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen waren.

Mit Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale bleiben ab 01.01.2009 801 EUR bzw. 1.602 EUR an Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen steuerfrei. Für höhere Beträge gilt die Abgeltungsteuer.

Leistungspakte zur Einommensteuer:
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